Die EU-Richtlinie 2019/904, auch bekannt als Einweg-Kunststoffrichtlinie, ist eine EU-Vorschrift zur Verringerung von Kunststoffabfällen.Die EU-Richtlinie 2019/904, auch bekannt als Einweg-Kunststoffrichtlinie, ist eine EU-Vorschrift zur Verringerung von Kunststoffabfällen.
Eine spezielle Vorschrift in dieser Richtlinie besagt, dass ab Juli 2024 Getränkeverpackungen bis zu 3 Litern für den einmaligen Gebrauch nur noch verkauft werden dürfen, wenn der Verschluss während des Gebrauchs aufgesetzt bleibt (tethered Kappen). Dadurch soll die Zahl der Plastikverschlüsse, die als Abfall herumliegen, verringert werden.

Neben dem Verschluss gibt es noch weitere Maßnahmen in dieser EU-Richtlinie:
- Das Verbot bestimmter Einwegplastikprodukte, für die es Alternativen gibt. Z.B. Plastikstrohhalme, Teller, Einwegbecher, etc.
- Zielvorgaben für die Verringerung der Verwendung von Einwegplastikprodukten, einschließlich Lebensmittel- und Getränkeverpackungen aus Kunststoff. Z. B. sollten PET-Flaschen bis 2025 zu mindestens 25 % aus recyceltem Kunststoff bestehen.
- Verantwortung der Hersteller für die Finanzierung von Müllsäuberungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen.
- Verpflichtende Kennzeichnung bestimmter Kunststoffprodukte, um die Verbraucher über die Umweltauswirkungen und die ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu informieren.


